Rentenversicherungspflicht ab 2013 für Selbständige

vom 20.04.2012

Ab 2013 sollen nach den Plänen der Bundesregierung die Änderungen des Rentenreformpaketes in Kraft treten. Der BMAS-Gesetzentwurf  umfasst Änderungen an verschiedenen Stellen im Rentenrecht und benachbarten Bereichen.
Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass künftig für Selbständige eine Pflicht zur Altersvorsorge besteht, wobei der Selbständige die Art der Vericherung - gesetzlich oder privat - frei wählen kann. Für Existenzgründer und Selbständige, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, sollen es Ausnahmen geben. Wie diese im Detail aussehen, kann noch nicht gesagt werden.

Weitere Infos unter:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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